NEU in SH – der Weiterbildungsbonus PRO

01 Juni 2021

Es gibt tolle Neuigkeiten bei den Fördermitteln für die Weiterbildung. Das Land Schleswig-Holstein hat den Weiterbildungsbonus angepasst. Von jetzt an bis zum 1. Juni dieses Jahres können wieder Anträge für längerfristige Maßnahmen gestellt werden. Die Fortbildung muss erst zum 30. Juni 2023 beendet sein.

Ab 1. Juni 2021 wird der jetzige Weiterbildungsbonus in den so genannten Weiterbildungsbonus Pro übergehen. Dieser wurde entwickelt, um den besonderen Herausforderungen durch die COVID-19-Pandemie zu begegnen. Mit dem „Weiterbildungsbonus Pro“ soll eine größtmögliche Resilienz jedes Einzelnen in der Krise realisiert werden. Dies kommt natürlich wiederum der schleswig-holsteinischen Wirtschaft insgesamt zugute. Beim Weiterbildungsbonus Pro gibt es eine deutlich verringerte Arbeitgeber- bzw. Eigenbeteiligung. Gefördert werden jetzt 90 % der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 1.500 Euro.

Achtung! Eine Antragsstellung ist erst ab dem 1.6.2021 möglich.

Ausführlichere Informationen vorab gibt es hier auf der Seite des Landes.