Aufstiegs-BAföG ab dem 1. August 2020 noch attraktiver!

23 Juni 2020

Mit den neuen Änderungen können sich die Geförderten auf höhere Zuschussanteile, höhere Freibeträge und höhere Darlehenserlasse freuen:

  • die stufenweise Förderung bis auf "Master-Niveau" wird eingeführt,
  • die Unterhaltsförderung für Vollzeitgeförderte wird zu einem Vollzuschuss ausgebaut,
  • der einkommensunabhängige Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende wird von 130 Euro auf 150 Euro erhöht,
  • der Zuschussanteil zum Maßnahmenbeitrag für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren wird von 40 Prozent auf 50 Prozent erhöht,
  • der Belohnungserlass steigt von 40 Prozent auf 50 Prozent,
  • die sozialen Stundungs- und Sozialerlassmöglichkeit für
    Geringverdiener werden erweitert,
  • bei Existenzgründung erfolgt ein vollständiger Erlass der Darlehensschuld.

Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG, sogenanntes Aufstiegs-BAföG) werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer jeden Alters bei der Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell unterstützt. Sie erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges KfW-Darlehen.