Einschneidende Änderungen beim Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein

05 April 2024

Die Förderbedingungen des Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein wurden am 1.3.2024 angepasst. Bestehen bleibt die Förderquote von 40% und dass es maximal 1.500 Euro zu den Kosten einer Fortbildung dazugibt, wenn der Arbeitgeber / die Arbeitgeberin die Restkosten übernimmt. Selbstständige und Freiberufler*innen sind seit dem 1.3.2024 nicht mehr förderfähig. Darüber hinaus muss der Anbieter der Weiterbildung AZAV- oder ISO 9001-zertifiziert sein. Ansprechpartner ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein. Alle neuesten Änderungen und grundlegenden Bedingungen finden Sie hier.