Neues Fördermittel in Schleswig-Holstein – Die Meistergründungsprämie!

02 Juli 2019

Sie sind Handwerksmeisterin oder Handwerksmeister? Sie überlegen, sich erstmalig selbstständig zu machen? Das trifft sich gut - denn das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei diesem Vorhaben mit bis zu 10.000 Euro.

Was ist die Meistergründungsprämie?
Die Meistergründungsprämie ist ein zweistufiger Zuschuss des Landes Schleswig-Holstein in Kooperation mit den Handwerkskammern Flensburg und Lübeck sowie der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) für erstmalige Existenzgründungen, Unternehmensübernahmen sowie tätige Beteiligungen im Handwerk für Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister.

Wer kann die Prämie in Anspruch nehmen?
Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die noch nie selbstständig waren und nun in Schleswig-Holstein ein Handwerksunternehmen neu gründen, ein bestehendes übernehmen oder sich an einem Unternehmen beteiligen möchten, können die Prämie in Anspruch nehmen.

Wie sieht das Antragsverfahren aus?

  • Basisförderung
    Die Basisförderung stellt die erste Stufe der Meistergründungsprämie dar und beträgt 7.500 €.
    Diesen Zuschuss können Sie nur erhalten, wenn Sie sich bei Ihrer zuständigen Handwerkskammer zu Ihrem Gründungs- bzw. Übernahmekonzept beraten lassen.
    Die Handwerkskammer prüft Ihr Vorhaben und gibt eine fachliche Stellungnahme ab.
    Anschließend beantragen Sie die Meistergründungsprämie bei der IB.SH. Diese prüft alle eingereichten Unterlagen, erstellt Förderzusagen und zahlt die Prämie bei positiver Entscheidung an Sie aus.
  • Arbeitsplatz- bzw. Ausbildungsplatzförderung
    Dieser zweite Zuschuss wird in Höhe von 2.500 € gewährt. Sie können ihn drei Jahre nach der Gründung bzw. Übernahme und dann innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten direkt bei der IB.SH beantragen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie einen Ausbildungsplatz oder Arbeitsplatz geschaffen und für mindestens 12 Monate besetzt haben. Nachhaltigkeit wird also belohnt!

ACHTUNG! Um die Prämie erhalten zu können, dürfen Sie vor Einreichung Ihres Antrags mit der Gründung Ihres Unternehmens noch nicht begonnen haben. Maßgeblich ist das Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit.

Um die Prämie erhalten zu können, ist eine kostenlose Gründungsberatung vorgeschrieben. Folgende Ansprechpartner stehen Ihnen hierfür zur Verfügung:

Handwerkskammer Flensburg
Betriebswirtschaftliche Beratung

Handwerkskammer Lübeck
Betriebswirtschaftliche Beratung

0451-1506 237 und -238

 

Bei allen Fragen zur Antragsstellung wenden Sie sich bitte an die IB.SH

Investitionsbank Schleswig-Holstein
Fleethörn 29 - 31
24103 Kiel
foerderprogramme@ib-sh.de
Tel.: 0431-9905 2222
www.ib-sh.de

Flyer Meistergründungsprämie