Weiterbildungsbonus noch besser – neue Förderkriterien!

10 Juli 2020

Seit dem 1. Juli 2020 wurden die Förderbedingungen für den Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein angepasst. Ab jetzt sind auch Fortbildungen mit Kosten über 3.000 Euro förderfähig und der Antrag kann wieder mehrfach gestellt werden. Es ist also kein Ausschlusskriterium für die Antragsstellung mehr, wenn man bereits über den Weiterbildungsbonus geförderdert wurde.
Alle aktuellen Förderbedingungen und die Antragsunterlagen finden Sie hier.