Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein


25 Januar 2018

Die Förderkriterien des Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein (WBBonus SH) wurden überarbeitet. Die Förderquote beträgt weiterhin 50 %, ist aber seit dem 25.1.2018 auf einen maximalen Zuschuss von 1.500 Euro begrenzt worden. Die geförderten Weiterbildungsmaßnahmen dürfen nicht mehr als maximal 3000 Euro kosten. Bis zum Ende der Förderperiode 2020 darf der WBBonus SH nur einmal in Anspruch genommen werden. Ausgenommen sind Weiterbildungsmaßnahmen, die vor dem 25.01.2018 beantragt worden sind. Alle Informationen im Detail und Anträge finden Sie hier.