Ab sofort gelten neue Richtlinien für die Vergabe von Bildungsprämien-Gutscheinen. Die Altersgrenzenen fallen weg, auch Personen unter 25 Jahren und erwerbstätige Rentner sind nun gutscheinberechtigt. Die Prämie kann JEDES Kalenderjahr beantragt werden. Alles über die neuen Förderkonditionen im Detail erfahren Sie auf der Homepage der Bildungsprämie und natürlich in unseren Beratungsstellen.
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Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein
Die Förderkriterien des Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein (WBBonus SH) wurden überarbeitet. Die Förderquote beträgt weiterhin 50 %, ist aber seit dem 25.1.2018 auf einen maximalen Zuschuss von 1.500 Euro begrenzt worden. Die geförderten Weiterbildungsmaßnahmen dürfen nicht mehr als maximal 3000 Euro kosten. Bis zum Ende der Förderperiode 2020 darf der WBBonus SH nur einmal in Anspruch genommen werden. Ausgenommen sind Weiterbildungsmaßnahmen, die vor dem 25.01.2018 beantragt worden sind. Alle Informationen im Detail und Anträge finden Sie hier.
Neue Mitarbeiter richtig einbinden
15% aller neuen Mitarbeiter denken schon an ihrem ersten Arbeitstag an die Kündigung. Zu viele! Auf dieser Veranstaltung bekommen Sie Tipps, wie Sie Ihre neuen Mitarbeiter von Anfang an gut in Ihr Unternehmen einbinden.
Es erwarten Sie:
- Ergebnisse aus einer regionalen Studie
- Quergedanken und Ideenmaterial eines Experten
- Vorschläge aus lokalen Unternehmen
- Aha-Erlebnisse
- Leckere Snacks
Moderation Carsten Kock von RSH.
Weitere Informationen finden Sie hier.
