Husumer Netzwerkbüro in der Sommerpause

Das Husumer Netzwerkbüro und die Beratungsstelle sind vom 11. bis 26. Juli nicht besetzt. Bitte wenden Sie sich in dieser Zeit an die Beratungsstelle Flensburg / Schleswig-Flensburg, Frau Heike Kaiser. Tel.: 0171 / 977 06 21.
Wir wünschen eine wunderschöne Sommerzeit! 🌞

40 Jahre WBS TRAINING. Feiern Sie mit unserem Netzwerkpartner!

WBS Training bietet erstklassige Weiterbildung. Gestern, heute und morgen.

Vier Jahrzehnte voller Inspiration, Herzlichkeit und Mut zur Veränderung. Anlässlich des runden Geburtstags richtet WBS Training den Blick einmal mehr nach vorn. Die Digitalisierung verändert unser Leben, Lernen und Arbeiten. Blickt man auf die Veränderungen der letzten 40 Jahre, wird klar: Bildungsmedien haben sich beeindruckend weiterentwickelt. Die wohl prägendste Veränderung: digitale Lernformate haben den Unterricht in Präsenz erweitert. Tschüss, Overheadprojektor! Hallo Display und Headset! WBS Training ist immer am Puls der Zeit geblieben, hat jeden Entwicklungsschritt aktiv begleitet und sich dabei ständig weiterentwickelt. Auch mit 40 wird das Unternehmen nicht müde, aktiv an dieser Entwicklung mitzuwirken.

Aus 40 Jahren WBS TRAINING gibt es viel zu berichten! Monat für Monat finden Sie hier neue spannende Inhalte rund um die Lern- und Arbeitswelt der Zukunft und das runde Jubiläum.

Ein Besuch lohnt sich: Freuen Sie sich auf Interviews, Videos, Infografiken und mehr!

 

Pirka Falkenberg als Sachverständige für Berufskunde und Tätigkeitsanalyse vereidigt

Pirka Falkenberg ist von der IHK öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Berufskunde und Tätigkeitsanalyse und steht im Bedarfsfall mit folgender besonderer Spezifikation der IHK zur Verfügung:

Berufskunde

Die Berufskunde als „Lehre vom Beruf“ befasst sich mit der Sammlung, Dokumentation und Interpretation aller mit spezifischen Berufen zusammenhängenden Fakten sowie der Ableitung von Folgerungen auf konkrete Einzelfragen oder künftige Entwicklungen.

Wesentliche Teilaspekte der Berufskunde sind u. a.:

  • die Entstehung und Veränderungen von Berufen,
  • Fragen der Berufsanforderungen, -eignung, Aus- und Weiterbildung
  • Berufsvergleich.

Nicht umfasst sind die unmittelbare Untersuchung von Menschen oder Feststellung subjektiver Leistungsmöglichkeiten oder -einschränkungen.

(Quelle: 1175, Berufskunde und Tätigkeitsanalyse, Definition des Sachgebiets, Fachliche Bestellungsvoraussetzungen, Stand: Juli 2016, Revisionsnummer: 1, Erste Fassung: Dezember 2011, Deutscher Industrie- und Handelskammertag, S. 2)

 

Tätigkeitsanalyse

Mit Hilfe der Tätigkeitsanalyse erfolgt die

  • unmittelbare Untersuchung und Beschreibung konkreter, menschenbezogener Vorgänge und Gegebenheiten, wie z.B. von Berufen, Arbeitsfeldern und Arbeitsplätzen, Berufszielen, beruflichen Aufgaben, Arbeitsabläufen und Arbeitsverrichtungen, des Umfeldes von Arbeitsplätzen oder soziologischen (organisationssoziologische) Bedingungen.

Nicht umfasst sind z.B. Betriebsablaufuntersuchungen aus rein technologischer Sicht oder die Bewertung von Betriebsunterbrechungsstörungen oder die Bewertung von Verdienstausfallschäden

(Quelle: 1175, Berufskunde und Tätigkeitsanalyse, Definition des Sachgebiets, Fachliche Bestellungsvoraussetzungen, Stand: Juli 2016, Revisionsnummer: 1, Erste Fassung: Dezember 2011, Deutscher Industrie- und Handelskammertag, S. 2)

 

Bei Gerichtsaufträgen, im Unternehmens- bzw. Privatkontext nimmt Pirka Falkenberg Stellung zu beruflichen und tätigkeitsbezogenen Sachverhalten im Arbeitszusammenhang.

Die potentiellen Themengebiete sind breit gefächert. Es können bei beruflichen bzw. tätigkeitsbezogenen konfliktbehafteten Fragestellungen viele Aspekte in der Unternehmensführung und des Managements betroffen sein wie Personalthematiken, Organisationsmanagement, Planungsprozesse, Kontrollsysteme, Führungsinstrumente u.ä.

Im Personalmanagement könnte dies z.B. die Personalauswahl, Personalbetreuung, Leistungsbewertung, Entlohnung, Personalplanung, Personalcontrolling, Personalführung, Personalentwicklung, Führungskräfteentwicklung usw. betreffen.

Im Rahmen der Organisation wären z.B. die Organisationsentwicklung, Organisationsgestaltung, Betriebsvereinbarungen, Regelungen, Organisationsanweisungen, Prozessmanagement, Ideenmanagement, Innovationsmanagement u.ä. einbezogen.

Kontakt:

Dipl. ök.
Pirka Falkenberg
ö.b.u.v. Sachverständige für
Berufskunde und Tätigkeitsanalyse

 

Kiefhuck 4
25845 Nordstrand
Tel. 0152 24 90 95 90
Fax 03212 4909590
Mail: info@pirka-falkenberg.de

 

Neues Fördermittel in Schleswig-Holstein – Die Meistergründungsprämie!

Sie sind Handwerksmeisterin oder Handwerksmeister? Sie überlegen, sich erstmalig selbstständig zu machen? Das trifft sich gut – denn das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei diesem Vorhaben mit bis zu 10.000 Euro.

Was ist die Meistergründungsprämie?
Die Meistergründungsprämie ist ein zweistufiger Zuschuss des Landes Schleswig-Holstein in Kooperation mit den Handwerkskammern Flensburg und Lübeck sowie der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) für erstmalige Existenzgründungen, Unternehmensübernahmen sowie tätige Beteiligungen im Handwerk für Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister.

Wer kann die Prämie in Anspruch nehmen?
Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die noch nie selbstständig waren und nun in Schleswig-Holstein ein Handwerksunternehmen neu gründen, ein bestehendes übernehmen oder sich an einem Unternehmen beteiligen möchten, können die Prämie in Anspruch nehmen.

Wie sieht das Antragsverfahren aus?

  • Basisförderung
    Die Basisförderung stellt die erste Stufe der Meistergründungsprämie dar und beträgt 7.500 €.
    Diesen Zuschuss können Sie nur erhalten, wenn Sie sich bei Ihrer zuständigen Handwerkskammer zu Ihrem Gründungs- bzw. Übernahmekonzept beraten lassen.
    Die Handwerkskammer prüft Ihr Vorhaben und gibt eine fachliche Stellungnahme ab.
    Anschließend beantragen Sie die Meistergründungsprämie bei der IB.SH. Diese prüft alle eingereichten Unterlagen, erstellt Förderzusagen und zahlt die Prämie bei positiver Entscheidung an Sie aus.
  • Arbeitsplatz- bzw. Ausbildungsplatzförderung
    Dieser zweite Zuschuss wird in Höhe von 2.500 € gewährt. Sie können ihn drei Jahre nach der Gründung bzw. Übernahme und dann innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten direkt bei der IB.SH beantragen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie einen Ausbildungsplatz oder Arbeitsplatz geschaffen und für mindestens 12 Monate besetzt haben. Nachhaltigkeit wird also belohnt!

ACHTUNG! Um die Prämie erhalten zu können, dürfen Sie vor Einreichung Ihres Antrags mit der Gründung Ihres Unternehmens noch nicht begonnen haben. Maßgeblich ist das Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit.

Um die Prämie erhalten zu können, ist eine kostenlose Gründungsberatung vorgeschrieben. Folgende Ansprechpartner stehen Ihnen hierfür zur Verfügung:

Handwerkskammer Flensburg
Betriebswirtschaftliche Beratung

Handwerkskammer Lübeck
Betriebswirtschaftliche Beratung

0451-1506 237 und -238

 

Bei allen Fragen zur Antragsstellung wenden Sie sich bitte an die IB.SH

Investitionsbank Schleswig-Holstein
Fleethörn 29 – 31
24103 Kiel
foerderprogramme@ib-sh.de
Tel.: 0431-9905 2222
www.ib-sh.de

Flyer Meistergründungsprämie

Weiterbildungsberatung in Garding

Kostenfreie Weiterbildungsberatung im Amt Eiderstedt. Eine Bildungsprämie kann vor Ort ausgegeben werden. Um Anmeldung wird bis zum 19. August 2019 gebeten bei Christina König, Tel. 04841 / 6685-26.

Weiterbildungsberatung in Garding

Kostenfreie Weiterbildungsberatung im Amt Eiderstedt. Eine Bildungsprämie kann vor Ort ausgegeben werden. Um Anmeldung wird bis zum 9. September 2019 gebeten bei Christina König, Tel. 04841 / 6685-26.

Weiterbildungsberatung in Niebüll

Kostenfreie Weiterbildungsberatung im Nordfriesisches Innovationscenter (NIC) Niebüll, Schmiedestraße 11. Eine Bildungsprämie kann vor Ort ausgegeben werden. Um Anmeldung wird bis zum 19. August 2019 gebeten bei Christina König, Tel. 04841 / 6685-26

Weiterbildungsberatung in Niebüll

Kostenfreie Weiterbildungsberatung im Nordfriesisches Innovationscenter (NIC) Niebüll, Schmiedestraße 11. Eine Bildungsprämie kann vor Ort ausgegeben werden. Um Anmeldung wird bis zum 1. Juli 2019 gebeten bei Christina König, Tel. 04841 / 6685-26

WeGebAU gibt es nicht mehr – jetzt greift das Qualifizierungschancengesetz

Welche Kriterien gelten jetzt  für die Förderung der Weiterbildung?

Nicht jede Weiterbildung kann vom Staat bezuschusst werden. Der neue Paragraf 82 SGB III nennt fünf Kriterien, die erfüllt sein müssen, damit die Bundesagentur eine Weiterbildung nach dem Qualifizierungschancengesetz fördert:

  1. Es werden nur Mitarbeiter gefördert, deren Berufsausbildung mindestens vier Jahre zurückliegt.
  2. Der Abstand zwischen zwei Weiterbildungen muss mindestens vier Jahre betragen.
  3. Weiterbildungen, in denen Fähigkeiten für die aktuelle Position des Arbeitnehmers vermittelt werden, können nicht gefördert werden. Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die in dem Weiterbildungsangebot vermittelt werden, müssen über ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen; es geht schließlich darum, den Arbeitnehmer fit für Aufgaben der Zukunft zu machen.
  4. Die Weiterbildung muss extern von einem dafür zugelassenen Bildungsträger durchgeführt werden oder im Unternehmen selbst, sofern sie von einem externen Dienstleister angeboten wird.
  5. Die Weiterbildungsmaßnahme muss mehr als 160 Stunden (das entspricht vier Wochen) dauern.

Die Agentur für Arbeit muss jede Weiterbildung genehmigen. Sie gibt dann einen Bildungsgutschein aus, der bei einem zertifizierten Bildungsträger eingelöst werden kann.

Ausführliche Informationen finden Sie hier auf unserer Website und bei den Arbeitsagenturen.

Für Informationen zur Förderung wenden Sie sich bitte Mo-Fr 8-18:00 Uhr an die Agentur für Arbeit unter der gebührenfreien  Servicenummer:

  • 0800 4 5555 00 (Arbeitnehmer) und
  • 0800 4 5555 20 (Arbeitgeber)

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Agentur für Arbeit unter https://www.arbeitsagentur.de.